6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.04.2016 – VI B 126/15

Inanspruchnahme von Sonderkonditionen im Rahmen des sog. Behördenleasings - Bewertung des aus dem Arbeitsverhältnis resultierenden Vorteils bei Zurechnung des vom Arbeitgeber geleasten PKW beim Arbeitnehmer

Aus dem Leitsatz

NV: Ist ein vom Arbeitgeber geleastes Fahrzeug dem Arbeitnehmer zuzurechnen, ist ein möglicher, aus dem Arbeitsverhältnis resultierender Vorteil nicht nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG, sondern nach den allgemeinen Grundsätzen zu bewerten (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.2014 VI R 75/13) .

Leitsatz

NV: Ist ein vom Arbeitgeber geleastes Fahrzeug dem Arbeitnehmer zuzurechnen, ist ein möglicher, aus dem Arbeitsverhältnis resultierender Vorteil nicht nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG, sondern nach den allgemeinen Grundsätzen zu bewerten (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.2014 VI R 75/13) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. Oktober 2015 7 K 1152/15 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 26. Oktober 2015, Az: 7 K 1152/15, Urteil; vorgehend BFH, 18. Dezember 2014, Az: VI R 75/13, Urteil; vorgehend FG München, 22. April 2013, Az: 7 K 2640/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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