6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.02.2014 – VI B 111/13

Kindergeld für verheiratete Kinder - Keine Anwendbarkeit der sog. Mangelfallrechtsprechung auf die neue Rechtslage - Urteilsberichtigung bei fehlender zeitlicher Beschränkung im Urteilsausspruch wegen Kindergeld

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Rechtsfrage, ob nach dem Wegfall der Prüfung eigener Einkünfte und Bezüge des Kindes zum 1. Januar 2012 ein Kindergeldanspruch auch für ein verheiratetes volljähriges Kind besteht, dessen verfügbares Nettoeinkommen zusammen mit den Unterhaltsleistungen den Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG übersteigt, ist durch die…

Leitsatz

  1. NV: Die Rechtsfrage, ob nach dem Wegfall der Prüfung eigener Einkünfte und Bezüge des Kindes zum 1. Januar 2012 ein Kindergeldanspruch auch für ein verheiratetes volljähriges Kind besteht, dessen verfügbares Nettoeinkommen zusammen mit den Unterhaltsleistungen den Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG übersteigt, ist durch die BFH-Rechtsprechung hinreichend geklärt .
  2. NV: Wird der Urteilsausspruch in einem Verfahren wegen Kindergelds versehentlich nicht bis zum Monat der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung beschränkt, ist das Urteil gemäß § 107 Abs. 1 FGO von Amts wegen zu berichtigen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 3. Juli 2013, Az: 8 K 1201/12 (Kg), Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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