5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.01.2012 – V R 7/11

Steuerfreiheit für Berufsbetreuer, Aussetzung des Verfahrens

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-174/11 (Zimmermann).

Leitsatz

  1. NV: Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-174/11 (Zimmermann).
  2. NV: Es ist fraglich, ob der nationale Gesetzgeber unter Berücksichtigung der sich für ihn aus dem Unionsrecht ergebenden Bindungen berechtigt war, Betreuungsleistungen, die durch Vereinsbetreuer erbracht werden, von der Umsatzsteuer zu befreien, ohne diese Befreiung auf Berufsbetreuer zu erstrecken.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 26. November 2010, Az: 1 K 1914/10 U, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g EWGRL 388/77

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