BFH, Urteil vom 03.12.2015 – V R 43/13
Aus dem Leitsatz
1. Digitale oder elektronische Sprachwerke (E-Books) sind keine Bücher i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG i.V.m. Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a zum UStG.
Leitsatz
- Digitale oder elektronische Sprachwerke (E-Books) sind keine Bücher i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG i.V.m. Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a zum UStG.
- Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem UrhG ergeben (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG), erfassen nicht "elektronisch erbrachte Dienstleistungen".
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 5. September 2013 12 K 1800/12 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 5. Dezember 2013, Az: 12 K 1800/12, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 14 EGRL 112/2006
- Art. 24 EGRL 112/2006
- Art. 98 Abs. 2 EGRL 112/2006
- Art. 98 Abs. 3 EGRL 112/2006
- Art. 12 Abs. 3 EGRL 38/2002
- § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStGSteuersätze
- § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStGSteuersätze
- § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Anl 2 Nr. 49 UStG
- § 135 Abs. 2 FGOKosten
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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