5. Senatamtlich veröffentlicht
BFH, Urteil vom 10.01.2013 – V R 31/10
Umsatzsteuer bei der Veranstaltung einer "Dinner-Show" - Komplexe Leistung - Keine Bindung des BFH an widersprüchliche Sachverhaltswürdigung des FG
Aus dem Leitsatz
1. Die Kombination von künstlerischen und kulinarischen Elementen in Form einer "Dinner-Show" kann eine komplexe Leistung sein, die dem Regelsteuersatz unterliegt .
Leitsatz
- Die Kombination von künstlerischen und kulinarischen Elementen in Form einer "Dinner-Show" kann eine komplexe Leistung sein, die dem Regelsteuersatz unterliegt .
- Allein der Umstand, dass beide Bestandteile im Wirtschaftsleben auch getrennt erbracht werden, rechtfertigt keine Aufspaltung des Vorgangs, wenn es dem durchschnittlichen Besucher der "Dinner-Show" um die Verbindung beider Elemente geht .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Bremen, 18. August 2010, Az: 2 K 48/10 (1), Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStGSteuersätze
- Art. 12 Abs. 3 Buchst. a UAbs 3 Anh H Nr. 7 EWGRL 388/77
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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