5. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 20.03.2014 – V R 3/13

Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen - Sachlicher Anwendungsbereich von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG - Supervisionsleistungen

Aus dem Leitsatz

1. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG erfasst auch die Aus- und Fortbildung, so dass es nicht darauf ankommt, ob sich der Privatlehrer an Schüler oder Hochschüler wendet oder ob es sich um einen in einen Lehr- oder Studienplan eingebetteten Unterricht handelt (Änderung der Rechtsprechung) .

Leitsatz

  1. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG erfasst auch die Aus- und Fortbildung, so dass es nicht darauf ankommt, ob sich der Privatlehrer an Schüler oder Hochschüler wendet oder ob es sich um einen in einen Lehr- oder Studienplan eingebetteten Unterricht handelt (Änderung der Rechtsprechung) .
  2. Supervisionen können als Unterrichtseinheiten, die von Privatlehrern erteilt werden und die sich auf Schul- und Hochschulunterricht beziehen, nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei sein .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 30. August 2012, Az: 6 K 1005/08, Urteil; nachgehend FG Köln, 23. September 2015, Az: 9 K 1649/14, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 4 Nr. 21 Buchst. a DBuchst bb UStG
  • Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i EWGRL 388/77
  • Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j EWGRL 388/77

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