5. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 27.03.2019 – V R 10/19 (V R 60/16), V R 10/19, V R 60/16

Ferienwohnungsvermietung als Reiseleistung
ECLI: DE:BFH:2019:U.270319.VR10.19.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Die Vermietung von Ferienwohnungen, die der Unternehmer von anderen Unternehmern angemietet hat, unterliegt der Margenbesteuerung nach § 25 UStG unter Anwendung des Regelsteuersatzes .

Leitsatz

Die Vermietung von Ferienwohnungen, die der Unternehmer von anderen Unternehmern angemietet hat, unterliegt der Margenbesteuerung nach § 25 UStG unter Anwendung des Regelsteuersatzes .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 8. Juni 2016 3 K 3557/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 8. Juni 2016, Az: 3 K 3557/13, Urteil; vorgehend BFH, 3. August 2017, Az: V R 60/16, EuGH-Vorlage; vorgehend EuGH, 19. Dezember 2018, Az: C-552/17, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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