5. SenatNV
BFH, Beschluss vom 20.05.2026 – V E 3/26
Erinnerung gegen den Kostenansatz
ECLI: DE:BFH:2026:B.200526.VE3.26.0Amtlicher Entscheidungstext
Aus dem Leitsatz
NV: Der konkrete Arbeitsaufwand und der Umfang der Begründung der Entscheidung des Gerichts sind für den Kostenansatz unerheblich.
Leitsatz
NV: Der konkrete Arbeitsaufwand und der Umfang der Begründung der Entscheidung des Gerichts sind für den Kostenansatz unerheblich.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
- Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs -Kostenstelle- vom 02.03.2026 - KostL 192/26 (V B 1/26) wird zurückgewiesen.
- Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 3 Abs. 2 GKG
- § 34 Abs. 1 S. 3 GKG
- § 66 Abs. 1 GKG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
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