BFH, Beschluss vom 22.07.2011 – V E 2/11
Aus dem Leitsatz
NV: Werden mehrere Beschwerden durch Beschluss zur gemeinsamen Entscheidung durch den Bundesfinanzhof verbunden, ist für jedes der miteinander verbundenen Beschwerdeverfahren unter Ansatz des jeweiligen Streitwerts eine eigene Gebühr nach dem Kostenverzeichnis anzusetzen .
Leitsatz
NV: Werden mehrere Beschwerden durch Beschluss zur gemeinsamen Entscheidung durch den Bundesfinanzhof verbunden, ist für jedes der miteinander verbundenen Beschwerdeverfahren unter Ansatz des jeweiligen Streitwerts eine eigene Gebühr nach dem Kostenverzeichnis anzusetzen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 47 Abs. 1 GKG
- § 47 Abs. 3 GKG
- § 52 Abs. 1 GKG
- § 52 Abs. 4 GKG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche