5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.07.2011 – V E 2/11

Kostenansatz und Streitwertberechnung bei Verbindung mehrerer Beschwerden zur gemeinsamen Entscheidung - Entstehungszeitpunkt von Gerichtsgebühren

Aus dem Leitsatz

NV: Werden mehrere Beschwerden durch Beschluss zur gemeinsamen Entscheidung durch den Bundesfinanzhof verbunden, ist für jedes der miteinander verbundenen Beschwerdeverfahren unter Ansatz des jeweiligen Streitwerts eine eigene Gebühr nach dem Kostenverzeichnis anzusetzen .

Leitsatz

NV: Werden mehrere Beschwerden durch Beschluss zur gemeinsamen Entscheidung durch den Bundesfinanzhof verbunden, ist für jedes der miteinander verbundenen Beschwerdeverfahren unter Ansatz des jeweiligen Streitwerts eine eigene Gebühr nach dem Kostenverzeichnis anzusetzen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 47 Abs. 1 GKG
  • § 47 Abs. 3 GKG
  • § 52 Abs. 1 GKG
  • § 52 Abs. 4 GKG

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