5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 06.05.2011 – V B 8/11

Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines weiteren Gutachtens

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der aufgrund eines förmlichen Beweisbeschlusses beim FG eingesetzte Prüfungsbeamte ist Sachverständiger .

Leitsatz

  1. NV: Der aufgrund eines förmlichen Beweisbeschlusses beim FG eingesetzte Prüfungsbeamte ist Sachverständiger .
  2. NV: Allein daraus, dass der vom FG als Sachverständiger beauftragte Gutachter nicht "öffentlich bestellt" worden ist, kann kein Verfahrensfehler abgeleitet werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 16. Dezember 2010, Az: 11 K 3669/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 82 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat