5. SenatNV
BFH, Beschluss vom 17.02.2012 – V B 77/11
Zur Vereidigung von Zeugen
Aus dem Leitsatz
1. NV: Nach § 82 FGO i.V.m. § 391 ZPO ist ein Zeuge zu beeidigen, wenn das Gericht die Beeidigung mit Rücksicht auf die Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage für geboten erachtet und die Parteien auf die Beeidigung nicht verzichten.
Leitsatz
- NV: Nach § 82 FGO i.V.m. § 391 ZPO ist ein Zeuge zu beeidigen, wenn das Gericht die Beeidigung mit Rücksicht auf die Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage für geboten erachtet und die Parteien auf die Beeidigung nicht verzichten.
- NV: Der BFH darf die Entscheidung des FG, nicht zu beeiden, nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob das FG die Grenzen seines Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 7. Juli 2011, Az: 16 K 78/09, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 391 ZPO
Weitere Entscheidungen zu § 82 FGO
- BFH II R 25/24 vom 12.11.2025amtlichIm Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.11.2025 II R 3/25 - Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) --GrStRefG-- ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die…
- BFH II R 3/25 vom 12.11.2025amtlichVerfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) --GrStRefG-- ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die…
- BFH II R 31/24 vom 12.11.2025amtlichTeilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.11.2025 II R 3/25 - Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) --GrStRefG-- ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die…
- BFH X R 28/22 vom 30.10.2025amtlichKirchensteuerpflicht; Nachweis des Wiedereintritts in die Kirche1. An die Feststellungen des Finanzgerichts zu Bestand und Inhalt innerkirchlicher Bestimmungen ist der Bundesfinanzhof als Revisionsinstanz wie an eine…
- BFH III R 9/23 vom 16.01.2025amtlichKindergeld wegen seelischer Behinderung und Auswahl eines geeigneten Sachverständigen1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich das Finanzgericht die Überzeugung vom Vorliegen einer seelischen Behinderung aufgrund eines retrospektiven Gutachtens…
- BFH II R 5/19 vom 02.12.2020amtlichSachaufklärungspflicht des FG bei Ermittlung des Anteilswerts einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft1. Für die Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft hat allein der Steuerpflichtige die Wahl zwischen…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat