5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 31.05.2010 – V B 49/08

Austritt eines Gesellschafters beim Formwechsel von der GmbH in die GbR - Eintragung ins Handelsregister

Aus dem Leitsatz

NV: Beim Formwechsel einer GmbH in eine GbR ist eine zwischen Umwandlungsbeschluss und Eintragung des Formwechsels geschlossene Austrittsvereinbarung aus der -- rechtlich noch nicht entstandenen -- GbR regelmäßig in dem Sinne zu verstehen, dass zunächst die GbR entstehen und der Gesellschafter aufschiebend bedingt nach diesem Zeitpunkt ausscheiden soll.

Leitsatz

NV: Beim Formwechsel einer GmbH in eine GbR ist eine zwischen Umwandlungsbeschluss und Eintragung des Formwechsels geschlossene Austrittsvereinbarung aus der -- rechtlich noch nicht entstandenen -- GbR regelmäßig in dem Sinne zu verstehen, dass zunächst die GbR entstehen und der Gesellschafter aufschiebend bedingt nach diesem Zeitpunkt ausscheiden soll.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 1. April 2008, Az: 8 K 376/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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