5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 23.09.2015 – V B 159/14

Unterbrechung eines finanzgerichtlichen Verfahrens - Erledigung der Hauptsache - Löschung des Verfahrens in den Registern des Gerichts

Aus dem Leitsatz

NV: Die widerspruchslose Feststellung der Steuerforderung zur Insolvenztabelle bewirkt die Erledigung des Finanzrechtsstreits in der Hauptsache. Sie beendet aber nicht zugleich die Unterbrechung des finanzgerichtlichen Verfahrens.

Leitsatz

NV: Die widerspruchslose Feststellung der Steuerforderung zur Insolvenztabelle bewirkt die Erledigung des Finanzrechtsstreits in der Hauptsache. Sie beendet aber nicht zugleich die Unterbrechung des finanzgerichtlichen Verfahrens.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Geschäftsstelle des Senats wird angewiesen, das Verfahren V B 159/14 in den Registern des Bundesfinanzhofs zu löschen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 12. Oktober 2014, Az: 4 K 582/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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