BFH, Beschluss vom 23.09.2015 – V B 159/14
Aus dem Leitsatz
NV: Die widerspruchslose Feststellung der Steuerforderung zur Insolvenztabelle bewirkt die Erledigung des Finanzrechtsstreits in der Hauptsache. Sie beendet aber nicht zugleich die Unterbrechung des finanzgerichtlichen Verfahrens.
Leitsatz
NV: Die widerspruchslose Feststellung der Steuerforderung zur Insolvenztabelle bewirkt die Erledigung des Finanzrechtsstreits in der Hauptsache. Sie beendet aber nicht zugleich die Unterbrechung des finanzgerichtlichen Verfahrens.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Geschäftsstelle des Senats wird angewiesen, das Verfahren V B 159/14 in den Registern des Bundesfinanzhofs zu löschen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Köln, 12. Oktober 2014, Az: 4 K 582/12, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 21 Abs. 1 S. 1 InsOAnordnung vorläufiger Maßnahmen
- § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsOAnordnung vorläufiger Maßnahmen
- § 178 Abs. 1 InsOVoraussetzungen und Wirkungen der Feststellung
- § 178 Abs. 3 InsOVoraussetzungen und Wirkungen der Feststellung
- § 240 S. 1 ZPO
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