BFH, Beschluss vom 22.05.2017 – V B 133/16
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Umsatzsteuerbefreiung für Spielbanken in § 6 SpielbkV ist nicht mehr in Kraft; diese Umsätze unterliegen, auch wenn sie von Spielbanken ausgeführt werden, der Umsatzsteuer .
Leitsatz
- NV: Die Umsatzsteuerbefreiung für Spielbanken in § 6 SpielbkV ist nicht mehr in Kraft; diese Umsätze unterliegen, auch wenn sie von Spielbanken ausgeführt werden, der Umsatzsteuer .
- NV: Die Betreiber von Geldspielautomaten können sich nicht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst i MwStSystRL berufen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. April 2016 3 K 20/16 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 13. April 2016, Az: 3 K 20/16, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 101 Abs. 1 GG
- § 51 Abs. 1 FGOAllgemeine Verfahrensvorschriften
- § 51 Abs. 3 FGOAllgemeine Verfahrensvorschriften
- § 45 Abs. 1 ZPO
- § 4 Nr. 9 Buchst. b UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
- § 31 Nr. 7 UStG
- § 6 SpielbkV
- Art. 135 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 44 Abs. 3 ZPO
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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- 1Klausurfrage · eigene Seite
Ein Kunde eines Malermeisters zahlt nach zwei Mahnungen den Rechnungsbetrag zuzüglich 80 € Verzugszinsen. Wie sind die Verzugszinsen zu behandeln?
Verzugszinsen werden nicht für eine Leistung gezahlt, sondern weil der Schuldner für die Folgen seines Verzugs einstehen muss. Es handelt sich um echten Schadensersatz (Abschn. 1.3 Abs. 6 UStAE); ein Leistungsaustausch fehlt, die Zinsen sind nicht steuerbar.
Erst antworten, dann Begründung sehen
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