5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.05.2017 – V B 133/16

Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten - Richterablehnung
ECLI: DE:BFH:2017:B.220517.VB133.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Umsatzsteuerbefreiung für Spielbanken in § 6 SpielbkV ist nicht mehr in Kraft; diese Umsätze unterliegen, auch wenn sie von Spielbanken ausgeführt werden, der Umsatzsteuer .

Leitsatz

  1. NV: Die Umsatzsteuerbefreiung für Spielbanken in § 6 SpielbkV ist nicht mehr in Kraft; diese Umsätze unterliegen, auch wenn sie von Spielbanken ausgeführt werden, der Umsatzsteuer .
  2. NV: Die Betreiber von Geldspielautomaten können sich nicht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst i MwStSystRL berufen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. April 2016 3 K 20/16 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 13. April 2016, Az: 3 K 20/16, Urteil

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