BFH, Beschluss vom 12.04.2010 – V B 115/09
Aus dem Leitsatz
NV: Ergeht während eines Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision wegen eines Vorauszahlungsbescheides der Jahresbescheid, führt dies zur Aufhebung des FG-Urteils und Zurückverweisung, wenn der Jahresbescheid zusätzliche Belastungen enthält und die Entscheidung von weiteren, bisher nicht getroffenen Tatsachenfeststellungen abhängig ist.
Leitsatz
NV: Ergeht während eines Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision wegen eines Vorauszahlungsbescheides der Jahresbescheid, führt dies zur Aufhebung des FG-Urteils und Zurückverweisung, wenn der Jahresbescheid zusätzliche Belastungen enthält und die Entscheidung von weiteren, bisher nicht getroffenen Tatsachenfeststellungen abhängig ist.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Nürnberg, 7. Juli 2009, Az: 2 K 686/2008, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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