9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.05.2024 – IX S 16/24

Fortwirkung der Erklärung auf Verzicht einer mündlichen Verhandlung
ECLI: DE:BFH:2024:B.150524.IXS16.24.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Erklärung, auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu verzichten, verbraucht sich jedenfalls dann nicht durch eine nachfolgende gerichtliche Entscheidung, wenn hierdurch lediglich der äußere Fortgang des Verfahrens betroffen und nicht die tatsächliche oder rechtliche Grundlage der Endentscheidung berührt wird.

Leitsatz

NV: Die Erklärung, auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu verzichten, verbraucht sich jedenfalls dann nicht durch eine nachfolgende gerichtliche Entscheidung, wenn hierdurch lediglich der äußere Fortgang des Verfahrens betroffen und nicht die tatsächliche oder rechtliche Grundlage der Endentscheidung berührt wird.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Anhörungsrüge der Kläger gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20.02.2024 - IX R 27/23 (II R 27/15) wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 20. Februar 2024, Az: IX R 27/23 (II R 27/15), Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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