BFH, Urteil vom 24.02.2010 – IX R 51/09
Aus dem Leitsatz
NV: Wird eine Genossenschaft liquidiert, endet der Förderzeitraum der Genossenschaftsförderung nach § 17 EigZulG mit dem Ablauf des Jahres des Liquidationsbeschlusses (BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2004, BStBl I 2005, 305, Rz. 84).
Leitsatz
NV: Wird eine Genossenschaft liquidiert, endet der Förderzeitraum der Genossenschaftsförderung nach § 17 EigZulG mit dem Ablauf des Jahres des Liquidationsbeschlusses (BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2004, BStBl I 2005, 305, Rz. 84).
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 15. Oktober 2009, Az: 5 K 152/07, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 17 EigZulG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche