9. SenatNV

BFH, Urteil vom 24.02.2010 – IX R 51/09

Keine Eigenheimförderung für Anteile an einer Genossenschaft in Liquidation

Aus dem Leitsatz

NV: Wird eine Genossenschaft liquidiert, endet der Förderzeitraum der Genossenschaftsförderung nach § 17 EigZulG mit dem Ablauf des Jahres des Liquidationsbeschlusses (BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2004, BStBl I 2005, 305, Rz. 84).

Leitsatz

NV: Wird eine Genossenschaft liquidiert, endet der Förderzeitraum der Genossenschaftsförderung nach § 17 EigZulG mit dem Ablauf des Jahres des Liquidationsbeschlusses (BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2004, BStBl I 2005, 305, Rz. 84).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 15. Oktober 2009, Az: 5 K 152/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 17 EigZulG

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