9. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 23.01.2024 – IX R 36/21

Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte
ECLI: DE:BFH:2024:U.230124.IXR36.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Die Regelung des § 5 Abs. 3 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der hiervon betroffenen Steuerpflichtigen.

Leitsatz

Die Regelung des § 5 Abs. 3 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der hiervon betroffenen Steuerpflichtigen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27.10.2021 - 2 K 2835/19 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 27. Oktober 2021, Az: 2 K 2835/19, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 5 Abs. 3 FKAustG
  • Art. 1 Abs. 1 GG
  • Art. 2 Abs. 1 GG
  • Art. 3 Abs. 1 GG
  • Art. 17 EUV
  • Art. 21 EUV

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