9. SenatNV

BFH, Urteil vom 10.02.2026 – IX R 33/24

Einreichung von einfach signierten Dokumenten über ein fremdes besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach
ECLI: DE:BFH:2026:U.100226.IXR33.24.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach versandt wird und mit einer einfachen elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht, wenn die das Dokument signierende und damit verantwortende Person mit dem tatsächlichen Versender…

Leitsatz

NV: Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach versandt wird und mit einer einfachen elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht, wenn die das Dokument signierende und damit verantwortende Person mit dem tatsächlichen Versender übereinstimmt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.05.2024 - 6 K 6002/24 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 13. Mai 2024, Az: 6 K 6002/24, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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