BFH, Urteil vom 04.11.2025 – IX R 27/24
Aus dem Leitsatz
Die Regelungen zur Virtuellen Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht.
Leitsatz
Die Regelungen zur Virtuellen Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 31.10.2024 - 5 K 1126/23 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 31. Oktober 2024, Az: 5 K 1126/23, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 36 RennwLottG
- § 37 RennwLottG
- § 38 RennwLottG
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 12 GG
- Art. 20 Abs. 1 GG
- Art. 72 Abs. 2 GG
- Art. 100 Abs. 1 GG
- Art. 105 Abs. 2 GG
- Art. 56 AEUV
- Art. 267 Abs. 3 AEUV
- Art. 135 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006
- Art. 5 Abs. 1 S. 1 EURL
- Art. 1 Abs. 1 Buchst. c EURL
- Art. 1 Abs. 1 Buchst. d EURL
- Art. 1 Abs. 1 Buchst. e EURL
- Art. 1 Abs. 1 Buchst. e DBuchst ii EURL
- Art. 1 Abs. 1 Buchst. f EURL
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche