BFH, Urteil vom 11.03.2025 – IX R 24/22
Aus dem Leitsatz
NV: Der Auskunftsanspruch aus Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich auch auf die in internen Vermerken, Aktennotizen, Bearbeitungs- und Geschäftsgangvermerken und interner Kommunikation enthaltenen personenbezogenen Daten.
Leitsatz
NV: Der Auskunftsanspruch aus Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich auch auf die in internen Vermerken, Aktennotizen, Bearbeitungs- und Geschäftsgangvermerken und interner Kommunikation enthaltenen personenbezogenen Daten.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 05.05.2022 - 15 K 194/20 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht München zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 5. Mai 2022, Az: 15 K 194/20, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 15 Abs. 1 EUV
- Art. 15 Abs. 3 EUV
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche