BFH, Beschluss vom 08.11.2016 – IX R 20/16
Aus dem Leitsatz
NV: Die Revision gegen die Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der Frist zur Einreichung der Klagebegründung ist nicht statthaft.
Leitsatz
NV: Die Revision gegen die Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der Frist zur Einreichung der Klagebegründung ist nicht statthaft.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Klägers gegen die prozessleitende Verfügung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 9. Mai 2016 11 K 20/16 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 9. Mai 2016, Az: 11 K 20/16, Verfügung
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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