9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.11.2016 – IX R 20/16

Anfechtbarkeit von prozessleitenden Verfügungen des Berichterstatters am FG durch Revision
ECLI: DE:BFH:2016:B.081116.IXR20.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Revision gegen die Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der Frist zur Einreichung der Klagebegründung ist nicht statthaft.

Leitsatz

NV: Die Revision gegen die Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der Frist zur Einreichung der Klagebegründung ist nicht statthaft.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Klägers gegen die prozessleitende Verfügung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 9. Mai 2016 11 K 20/16 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 9. Mai 2016, Az: 11 K 20/16, Verfügung

Zitierte Normen

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