9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.10.2011 – IX E 9/11

Gerichtskosten - Absehen von einer Festgebühr - Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Für ein Ermessen des Gerichts, die Festgebühr nach Nr. 6502 des Kostenverzeichnisses zu ermäßigen oder nicht zu erheben, besteht keine Rechtsgrundlage, wenn die Beschwerde in vollem Umfang als unzulässig verworfen wurde .

Leitsatz

  1. NV: Für ein Ermessen des Gerichts, die Festgebühr nach Nr. 6502 des Kostenverzeichnisses zu ermäßigen oder nicht zu erheben, besteht keine Rechtsgrundlage, wenn die Beschwerde in vollem Umfang als unzulässig verworfen wurde .
  2. NV: Voraussetzung für die Nichterhebung von Kosten ist ein erkennbares Versehen oder ein offensichtlicher Verstoß gegen klare gesetzliche Regelungen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 66 GKG
  • § 21 GKG
  • § 3 Abs. 2 Anl 1 Nr. 6502 GKG

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat