9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 24.11.2010 – IX E 5/10

"Nochmalige" Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung im Revisionsverfahren

Aus dem Leitsatz

1. NV: Gegen die Erinnerungsentscheidung des BFH ist lediglich die Anhörungsrüge des § 69a GKG statthaft, wenn der Anspruch des Kostenschuldners auf rechtliches Gehör verletzt wurde .

Leitsatz

  1. NV: Gegen die Erinnerungsentscheidung des BFH ist lediglich die Anhörungsrüge des § 69a GKG statthaft, wenn der Anspruch des Kostenschuldners auf rechtliches Gehör verletzt wurde .
  2. NV: Die Streitwertfestsetzung des FG im Urteil des 1. Rechtszugs ist für die Kostenberechnung im Revisionsverfahren ohne rechtliche Bedeutung, weil jede Instanz den Streitwert für sich zu ermitteln hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 28. September 2010, Az: IX E 4/10, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 69a GKG
  • § 66 GKG
  • § 52 Abs. 1 S. 1 GKG

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