9. SenatNV
BFH, Beschluss vom 14.10.2022 – IX E 2/22
"Nochmalige" Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung
ECLI: DE:BFH:2022:B.141022.IXE2.22.0Amtlicher Entscheidungstext
Aus dem Leitsatz
1. NV: Gegen die Erinnerungsentscheidung des BFH kommt als Rechtsbehelf lediglich die Anhörungsrüge nach § 69a GKG in Betracht, wenn der Anspruch des Kostenschuldners auf rechtliches Gehör verletzt wurde.
Leitsatz
- NV: Gegen die Erinnerungsentscheidung des BFH kommt als Rechtsbehelf lediglich die Anhörungsrüge nach § 69a GKG in Betracht, wenn der Anspruch des Kostenschuldners auf rechtliches Gehör verletzt wurde.
- NV: Eine erneute Erinnerung ist nicht statthaft.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs vom 08.04.2021 - KostL 419/21 (IX B 58/20) wird als unzulässig verworfen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 66 GKG
- § 69a GKG
- § 21 Abs. 1 S. 1 GKG
- § 21 Abs. 1 S. 3 GKG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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