BFH, Urteil vom 01.07.2010 – IV R 7/08
Aus dem Leitsatz
NV: Wegen des im Flurbereinigungsverfahren geltenden Surrogationsprinzips kann die Zuteilung von Abfindungsgrundstücken nicht als Grundstückserwerb angesehen werden. Mangels Anschaffung kommt eine Rücklagenübertragung auf die Abfindungsgrundstücke nicht in Betracht.
Leitsatz
NV: Wegen des im Flurbereinigungsverfahren geltenden Surrogationsprinzips kann die Zuteilung von Abfindungsgrundstücken nicht als Grundstückserwerb angesehen werden. Mangels Anschaffung kommt eine Rücklagenübertragung auf die Abfindungsgrundstücke nicht in Betracht.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 17. Oktober 2007, Az: 1 K 1336/05 E, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 5 FlurbG
- § 44 FlurbG
- § 47 FlurbG
- § 50 Abs. 2 FlurbG
- § 85 Nr. 8 FlurbG
- § 52 Abs. 1 FlurbG
- § 52 Abs. 3 S. 2 FlurbG
- § 6b Abs. 1 EStGÜbertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter
- § 6b Abs. 3 EStGÜbertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Unter welchen Voraussetzungen darf ein steuerliches Wahlrecht abweichend von der Handelsbilanz ausgeübt werden?
- Es muss ein steuerliches Wahlrecht vorliegen (z. B. § 6b EStG, Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)
- Aufnahme in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse (§ 5 Abs. 1 S. 2 EStG)
- Inhalt: Tag der Anschaffung/Herstellung, AK/HK, Vorschrift des Wahlrechts, Abschreibungen (§ 5 Abs. 1 S. 3 EStG)
- Ausnahme: gesetzlich verlangte Übereinstimmung, z. B. § 6 Abs. 1 Nr. 1b S. 2 EStG
Typische Nachfrage: Was ist die Folge, wenn das Verzeichnis nicht geführt wird?
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