4. SenatNV
BFH, Urteil vom 11.09.2013 – IV R 57/10
Entschädigung für Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen bei Durchschnittssatzgewinnermittlung - Miet- und Pachtzinsen i.S. des § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EStG
Aus dem Leitsatz
1. NV: Erhält ein Landwirt, der seinen Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt, eine Entschädigung dafür, dass er auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche einen Forst anpflanzt, ist die Entschädigung mit dem Grundbetrag abgegolten, soweit Wertminderungen des Grundstücks und Wirtschaftserschwernisse abgegolten werden sollen.
Leitsatz
- NV: Erhält ein Landwirt, der seinen Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt, eine Entschädigung dafür, dass er auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche einen Forst anpflanzt, ist die Entschädigung mit dem Grundbetrag abgegolten, soweit Wertminderungen des Grundstücks und Wirtschaftserschwernisse abgegolten werden sollen.
- NV: Soweit eine solche Entschädigung für die Kosten der Aufforstung gewährt wird, mindert sie die Herstellungskosten des Forsts. Ein darüber hinausgehender Betrag ist als Betriebseinnahme im Rahmen des für die forstwirtschaftliche Nutzung nach § 13a Abs. 6 Nr. 1 EStG zu ermittelnden Gewinns zu erfassen. Ein pauschaler Betriebsausgabenabzug kommt dabei nicht in Betracht.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 18. Juni 2009, Az: 10 K 1622/05 E, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 13a Abs. 6 EStGErmittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
- § 51 EStDVPauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen
- § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 4 EStGErmittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Weitere Entscheidungen zu § 13a EStG
- BFH VI R 31/20 vom 23.11.2022amtlichÜbergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen1. Der Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG…
- BFH VI R 30/20 vom 08.06.2022amtlichZeitanteiliger Ansatz des Grundbetrags für die selbst bewirtschafteten Flächen bei Vorliegen eines RumpfwirtschaftsjahresDer nach § 13a Abs. 4 Satz 2 EStG i.V.m. Anlage 1a zu § 13a EStG i.d.F. des ZollkodexAnpG zu ermittelnde (Jahres-)Grundbetrag ist bei der Gewinnermittlung nach…
- BFH VI R 49/18 vom 19.04.2021amtlichSteuerliche Behandlung eines zeitlich nicht begrenzten Leitungsrechts bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG1. Ein landwirtschaftlich genutztes Betriebsgrundstück, auf dem in einer Tiefe von 3 bis 4 m ein Regenwasserkanal verlegt wird, bleibt einkommensteuerrechtlich…
- BFH VI R 67/15 vom 05.07.2018amtlichKein wirtschaftliches Eigentum eines SondernutzungsberechtigtenDer Sondernutzungsberechtigte hat über seinen Miteigentumsanteil hinaus in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen…
- BFH VI R 70/15 vom 23.08.2017amtlichHinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen - Voraussetzungen für Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen - Gesetzesauslegung - Grundsatz von Treu und Glauben - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung1. Einer Mitteilung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG bedarf es, wenn die Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zunächst vorgelegen…
- BFH IV R 39/13 vom 02.06.2016amtlichGewinnermittlungswahlrecht; erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart nach wirksamer Ausübung des Wahlrechts für ein Wirtschaftsjahr1. Maßgeblich für die Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts ist die tatsächliche Handhabung der Gewinnermittlung. Als Beweisanzeichen dafür, dass ein…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat