4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.05.2021 – IV R 31/18

Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz
ECLI: DE:BFH:2021:B.120521.IVR31.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz nach § 91a Abs. 1 FGO setzt voraus, dass zu von außerhalb zugeschalteten Teilnehmern eine gesicherte Ton- und Bildverbindung aufgebaut werden kann, die die Teilnahme von Dritten außerhalb des Sitzungsraums verhindert.

Leitsatz

NV: Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz nach § 91a Abs. 1 FGO setzt voraus, dass zu von außerhalb zugeschalteten Teilnehmern eine gesicherte Ton- und Bildverbindung aufgebaut werden kann, die die Teilnahme von Dritten außerhalb des Sitzungsraums verhindert.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Der Antrag des Beklagten, seinem Vertreter zu gestatten, sich während der mündlichen Verhandlung am 20.05.2021 in den Räumen des Finanzamts A aufzuhalten und per Videokonferenz an der Verhandlung teilzunehmen, wird abgelehnt.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 20. Juli 2018, Az: 4 K 493/17 G, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 91a Abs. 1 FGO

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