4. SenatNV

BFH, Urteil vom 13.04.2017 – IV R 25/15

Notwendige Beiladung des Mitunternehmers bei Streit um Höhe seines Sonderbetriebsgewinns
ECLI: DE:BFH:2017:U.130417.IVR25.15.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Zum Verfahren um die Höhe des Sonderbetriebsgewinns eines Mitunternehmers ist dieser, wenn er nicht selbst Klage erhoben hat, notwendig beizuladen.

Leitsatz

NV: Zum Verfahren um die Höhe des Sonderbetriebsgewinns eines Mitunternehmers ist dieser, wenn er nicht selbst Klage erhoben hat, notwendig beizuladen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. März 2015 1 K 2217/12 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 24. März 2015, Az: 1 K 2217/12, Urteil; nachgehend FG Köln, 26. April 2018, Az: 1 K 1896/17, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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