4. Senatamtlich veröffentlicht
BFH, Beschluss vom 16.12.2015 – IV R 15/14
Kein Recht des BMF zur Stellung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid
Aus dem Leitsatz
Das BMF ist zur Stellung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid nicht berechtigt.
Leitsatz
Das BMF ist zur Stellung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid nicht berechtigt.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Der Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf mündliche Verhandlung wird abgelehnt. Der Gerichtsbescheid vom 29. Juli 2015 wirkt als Urteil.
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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