4. SenatNV
BFH, Beschluss vom 10.07.2013 – IV E 7/13
Streitwerterhöhung bei über den klägerischen Antrag hinausgehendem Beigeladenenantrag
Aus dem Leitsatz
NV: Geht der Antrag eines Beigeladenen über den klägerischen Antrag hinaus, so ist der maßgebliche Streitwert zu erhöhen, wenn über den entsprechenden Antrag entschieden worden ist.
Leitsatz
NV: Geht der Antrag eines Beigeladenen über den klägerischen Antrag hinaus, so ist der maßgebliche Streitwert zu erhöhen, wenn über den entsprechenden Antrag entschieden worden ist.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 1 Abs. 2 Nr. 2 GKG
- § 3 Abs. 1 GKG
- § 45 Abs. 1 S. 2 GKG
- § 45 Abs. 1 S. 3 GKG
- § 47 Abs. 1 S. 1 GKG
- § 66 Abs. 1 GKG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat