4. SenatNV
BFH, Beschluss vom 30.08.2011 – IV E 7/11
Erinnerung gegen den Kostenansatz; gesonderte Kostenrechnungen für Nichtzulassungsbeschwerde und ADV-Verfahren
Aus dem Leitsatz
1. NV: Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz können Einwände gegen das FG-Urteil nicht erfolgreich geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung).
Leitsatz
- NV: Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz können Einwände gegen das FG-Urteil nicht erfolgreich geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung).
- NV: Die Streitwerte für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren und das ADV-Verfahren sind auch dann nicht zu einem Gesamtstreitwert zusammenzuzählen, wenn die Entscheidungen in beiden Verfahren in einem Beschluss zusammengefasst wurden.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 21 Abs. 1 S. 1 GKG
- § 39 Abs. 1 GKG
- § 66 Abs. 1 S. 1 GKG
- § 3 Abs. 2 Anl 1 GKG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
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