4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.08.2011 – IV E 7/11

Erinnerung gegen den Kostenansatz; gesonderte Kostenrechnungen für Nichtzulassungsbeschwerde und ADV-Verfahren

Aus dem Leitsatz

1. NV: Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz können Einwände gegen das FG-Urteil nicht erfolgreich geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung).

Leitsatz

  1. NV: Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz können Einwände gegen das FG-Urteil nicht erfolgreich geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung).
  2. NV: Die Streitwerte für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren und das ADV-Verfahren sind auch dann nicht zu einem Gesamtstreitwert zusammenzuzählen, wenn die Entscheidungen in beiden Verfahren in einem Beschluss zusammengefasst wurden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 21 Abs. 1 S. 1 GKG
  • § 39 Abs. 1 GKG
  • § 66 Abs. 1 S. 1 GKG
  • § 3 Abs. 2 Anl 1 GKG

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