4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.12.2013 – IV B 73/13

Klagebefugnis eines Feststellungsbeteiligten, dem ein Feststellungsbescheid nach § 183 Abs. 2 AO bekannt gegeben wurde

Aus dem Leitsatz

NV: Wird ein Feststellungsbescheid einem Feststellungsbeteiligten gemäß § 183 Abs. 2 AO bekannt gegeben, so ist dieser Beteiligte nicht nur einspruchsbefugt, sondern bezogen auf eine ihn materiell belastende Einspruchsentscheidung auch klagebefugt.

Leitsatz

NV: Wird ein Feststellungsbescheid einem Feststellungsbeteiligten gemäß § 183 Abs. 2 AO bekannt gegeben, so ist dieser Beteiligte nicht nur einspruchsbefugt, sondern bezogen auf eine ihn materiell belastende Einspruchsentscheidung auch klagebefugt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 11. Juni 2013, Az: 3 K 2306/11, Urteil; nachgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 15. Januar 2015, Az: 4 K 1102/14, Urteil; nachgehend BFH, 20. September 2018, Az: IV R 6/16, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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