4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.05.2010 – IV B 19/09

Keine Vollbeendigung einer Personengesellschaft bis zur Bestandskraft des Gewerbesteuermessbescheids - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

Aus dem Leitsatz

NV: Eine (nicht liquidationslos erloschene) Personengesellschaft ist jedenfalls bis zur Bestandskraft des an sie gerichteten Gewerbesteuermessbescheids noch nicht voll beendet .

Leitsatz

NV: Eine (nicht liquidationslos erloschene) Personengesellschaft ist jedenfalls bis zur Bestandskraft des an sie gerichteten Gewerbesteuermessbescheids noch nicht voll beendet .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 3. Februar 2009, Az: 8 K 455/03, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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