3. SenatNV

BFH, Urteil vom 19.05.2011 – III R 74/10

Bezeichnung des Beklagten nach Ablauf de Klagefrist

Aus dem Leitsatz

NV: Wird der Beklagte erst nach Ablauf der Klagefrist benannt, so ist dies unschädlich, da die Klage auch bei der Behörde eingereicht werden kann und daher bei ihrer Auslegung die der Behörde bekannten oder vernünftigerweise erkennbaren Umstände auch dann zu berücksichtigen sind, wenn die Klage beim FG angebracht wurde.

Leitsatz

NV: Wird der Beklagte erst nach Ablauf der Klagefrist benannt, so ist dies unschädlich, da die Klage auch bei der Behörde eingereicht werden kann und daher bei ihrer Auslegung die der Behörde bekannten oder vernünftigerweise erkennbaren Umstände auch dann zu berücksichtigen sind, wenn die Klage beim FG angebracht wurde.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 12. Mai 2009, Az: 4 K 1090/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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