3. SenatNV

BFH, Urteil vom 16.07.2015 – III R 34/14

Gewährung einer Investitionszulage - Übernahme einer fehlerhaften statistischen Einordnung durch das Finanzgericht

Aus dem Leitsatz

1. NV: Das FG darf eine fehlerhafte Einordnung des Betriebs durch die Statistikämter nicht übernehmen .

Leitsatz

  1. NV: Das FG darf eine fehlerhafte Einordnung des Betriebs durch die Statistikämter nicht übernehmen .
  2. NV: Die Gewinnung von Methan zur Verstromung und Wärmegewinnung durch Vergärung von Klärschlamm und Bioabfall ist kein Recycling von sonstigen Altmaterialien und Reststoffen im Sinne der Unterklasse 37.20.5 der Klassifikation der Wirtschaftszweige 1993 und gehört daher nicht zum verarbeitenden Gewerbe .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 29. Januar 2014 2 K 951/13 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 29. Januar 2014, Az: 2 K 951/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 2 Abs. 2 Nr. 1 InvZulG
  • § 2 Abs. 1 InvZulG

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