BFH, Urteil vom 15.10.2015 – III R 15/13
Aus dem Leitsatz
NV: Die im BMF-Schreiben vom 8. Mai 2008 (BStBl I 2008, 590, Tz. 72) enthaltenen Grundsätze über den zulagenunschädlichen Einsatz von Baugeräten außerhalb des Fördergebiets, der sich zusammengerechnet auf bis zu fünf Monate belaufen kann, sind auf Brennerstationen und Notebooks nicht übertragbar. Es kann daher offen bleiben, ob durch diese…
Leitsatz
NV: Die im BMF-Schreiben vom 8. Mai 2008 (BStBl I 2008, 590, Tz. 72) enthaltenen Grundsätze über den zulagenunschädlichen Einsatz von Baugeräten außerhalb des Fördergebiets, der sich zusammengerechnet auf bis zu fünf Monate belaufen kann, sind auf Brennerstationen und Notebooks nicht übertragbar. Es kann daher offen bleiben, ob durch diese Verwaltungsregelung die gesetzlichen Bindungsvoraussetzungen in zutreffender Weise interpretiert werden .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 29. Januar 2013 3 K 125/11 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 29. Januar 2013, Az: 3 K 125/11, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a InvZulG
- § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b InvZulG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche