BFH, Urteil vom 28.02.2013 – III R 15/12
Aus dem Leitsatz
NV: Die langfristige Nutzungsüberlassung einer durch Investitionszulage geförderten Maschine an eine Ausbildungseinrichtung ist auch dann zulagenschädlich, wenn dem Investor Zutritts- und Kontrollrechte zustehen. Die zum InvZulG 1982 aufgestellten Grundsätze zur unschädlichen Überlassung eines Pkw im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (BFH-Urteil vom…
Leitsatz
NV: Die langfristige Nutzungsüberlassung einer durch Investitionszulage geförderten Maschine an eine Ausbildungseinrichtung ist auch dann zulagenschädlich, wenn dem Investor Zutritts- und Kontrollrechte zustehen. Die zum InvZulG 1982 aufgestellten Grundsätze zur unschädlichen Überlassung eines Pkw im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (BFH-Urteil vom 23.5.1986 III R 144/85, BStBl II 1986, 919) sind auf diesen Fall nicht übertragbar.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Thüringer Finanzgericht, 15. Februar 2012, Az: 3 K 1047/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InvZulG
- § 2 Nr. 2 Buchst. a InvZulG
- § 2 Nr. 2 Buchst. b InvZulG
- § 2 Abs. 3 InvZulG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche