3. SenatNV

BFH, Urteil vom 28.02.2013 – III R 15/12

Zulagenschädliche Nutzungsüberlassung an Ausbildungseinrichtung

Aus dem Leitsatz

NV: Die langfristige Nutzungsüberlassung einer durch Investitionszulage geförderten Maschine an eine Ausbildungseinrichtung ist auch dann zulagenschädlich, wenn dem Investor Zutritts- und Kontrollrechte zustehen. Die zum InvZulG 1982 aufgestellten Grundsätze zur unschädlichen Überlassung eines Pkw im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (BFH-Urteil vom…

Leitsatz

NV: Die langfristige Nutzungsüberlassung einer durch Investitionszulage geförderten Maschine an eine Ausbildungseinrichtung ist auch dann zulagenschädlich, wenn dem Investor Zutritts- und Kontrollrechte zustehen. Die zum InvZulG 1982 aufgestellten Grundsätze zur unschädlichen Überlassung eines Pkw im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (BFH-Urteil vom 23.5.1986 III R 144/85, BStBl II 1986, 919) sind auf diesen Fall nicht übertragbar.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 15. Februar 2012, Az: 3 K 1047/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InvZulG
  • § 2 Nr. 2 Buchst. a InvZulG
  • § 2 Nr. 2 Buchst. b InvZulG
  • § 2 Abs. 3 InvZulG

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