3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 31.08.2010 – III B 80/10

Kindergeld: Voraussetzungen für die Aufnahme des Kindes in den Haushalt eines Kindergeldberechtigten

Aus dem Leitsatz

NV: Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass die Entscheidung, in wessen Haushalt das Kind aufgenommen ist, in erster Linie dadurch bestimmt wird, dass das Kind nicht nur vorübergehend in dem betreffenden Haushalt lebt; formale Gesichtspunkte wie die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung im Melderegister können allenfalls unterstützend herangezogen…

Leitsatz

NV: Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass die Entscheidung, in wessen Haushalt das Kind aufgenommen ist, in erster Linie dadurch bestimmt wird, dass das Kind nicht nur vorübergehend in dem betreffenden Haushalt lebt; formale Gesichtspunkte wie die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung im Melderegister können allenfalls unterstützend herangezogen werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 1. April 2010, Az: 5 K 2286/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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