3. SenatNV
BFH, Beschluss vom 02.06.2014 – III B 7/14
Keine Investitionszulage für Datensätze als immaterielle Wirtschaftsgüter
Aus dem Leitsatz
1. NV: Datenträger (hier: CD, DVD bzw. HDD) auf denen eine digitale Luftbildkarte, ein Basishöhenmodell und Triangulationspunkte gespeichert sind, stellen immaterielle Wirtschaftsgüter dar, für die kein Anspruch auf Investitionszulage besteht.
Leitsatz
- NV: Datenträger (hier: CD, DVD bzw. HDD) auf denen eine digitale Luftbildkarte, ein Basishöhenmodell und Triangulationspunkte gespeichert sind, stellen immaterielle Wirtschaftsgüter dar, für die kein Anspruch auf Investitionszulage besteht.
- NV: Zur Einordnung von Wirtschaftsgütern mit materiellen und immateriellen Komponenten wird vorrangig auf das wirtschaftliche Interesse abgestellt, d.h. wofür der Kaufpreis gezahlt wird (Wertrelation) und ob es dem Erwerber überwiegend auf den materiellen oder den immateriellen Gehalt ankommt (Bestätigung der Rspr. BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 III R 82/06, BFHE 223, 567, BStBl II 2009, 421).
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 28. November 2013, Az: 1 K 439/12, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 2 InvZulG
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Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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