3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.04.2012 – III B 36/11

Verfahrensmangel bei zu Unrecht erlassenem Prozessurteil - ordnungsgemäße Darlegung einer Divergenz

Aus dem Leitsatz

1. NV: Mit der Rüge, das FG habe das Vorliegen der Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage zu Unrecht verneint, wird der fehlerhafte Erlass eines Prozessurteils und damit ein Verfahrensmangel geltend gemacht. Ein solcher Mangel liegt aber nicht vor, wenn das FG fehlerfrei festgestellt hat, dass der Kindergeldberechtigte für den Streitzeitraum überhaupt…

Leitsatz

  1. NV: Mit der Rüge, das FG habe das Vorliegen der Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage zu Unrecht verneint, wird der fehlerhafte Erlass eines Prozessurteils und damit ein Verfahrensmangel geltend gemacht. Ein solcher Mangel liegt aber nicht vor, wenn das FG fehlerfrei festgestellt hat, dass der Kindergeldberechtigte für den Streitzeitraum überhaupt keinen Einspruch eingelegt hat .
  2. NV: Mit der Rüge, das FG habe sich in Widerspruch zu andern Gerichtsentscheidungen gesetzt ohne dass voneinander abweichende tragende abstrakte Rechtssätze aus dem angegriffenen Urteil und der vermeintlichen Divergenzentscheidung gegenüber gestellt werden, wird keine Divergenz, sondern eine fehlerhafte Rechtsanwendung geltend gemacht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 21. Dezember 2010, Az: 12 K 272/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 46 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat