3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.05.2011 – III B 31/10

Vereinbarkeit von § 64 EStG mit Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht - Zuordnung des Kindes nach Trennung der Eltern

Aus dem Leitsatz

1. NV: § 64 EStG verstößt nicht gegen Verfassungsrecht oder Gemeinschaftsrecht. Aus der Regelung, dass nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt wird, ergibt sich keine geschlechtsbezogene Diskriminierung .

Leitsatz

  1. NV: § 64 EStG verstößt nicht gegen Verfassungsrecht oder Gemeinschaftsrecht. Aus der Regelung, dass nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt wird, ergibt sich keine geschlechtsbezogene Diskriminierung .
  2. NV: Die Bestimmung des Kindergeldberechtigten nach § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG bezieht sich nur auf den Fall, dass das Kind in dem gemeinsamen Haushalt mehrerer Berechtigter lebt und diese daher gleichrangig berechtigt sind. Ändert sich das Obhutsverhältnis und entfällt damit die Gleichrangigkeit der Berechtigten, so wird die Bestimmung gegenstandslos .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 11. Januar 2010, Az: 15 K 1632/07 Kg, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 64 EStGZusammentreffen mehrerer Ansprüche
  • Art. 3 Abs. 1 GG

Weitere Entscheidungen zu § 64 EStG

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat