3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 13.08.2019 – III B 2/19

Keine Minderung der Kfz-Steuer durch Verhängung von Dieselfahrverboten
ECLI: DE:BFH:2019:B.130819.IIIB2.19.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Verhängung von Dieselfahrverboten hat für davon betroffene Kfz keinen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer .

Leitsatz

NV: Die Verhängung von Dieselfahrverboten hat für davon betroffene Kfz keinen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 14.11.2018 - 4 K 86/18 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 14. November 2018, Az: 4 K 86/18, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG
  • § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG
  • § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG
  • § 7 Nr. 1 KraftStG
  • § 8 Nr. 1 KraftStG
  • Art. 3 Abs. 1 GG

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