3. SenatNV
BFH, Beschluss vom 02.04.2012 – III B 189/10
Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung - Bindung der Familienkasse an Gerichtsurteile - Kein Anspruch auf künftig gleichbleibende Rechtslage
Aus dem Leitsatz
1. NV: Eine Bindung der Familienkasse tritt nur im Hinblick auf solche --auch höchstrichterliche-- Urteile ein, die gegen sie als Beteiligte eines Finanzrechtsstreits ergangen sind .
Leitsatz
- NV: Eine Bindung der Familienkasse tritt nur im Hinblick auf solche --auch höchstrichterliche-- Urteile ein, die gegen sie als Beteiligte eines Finanzrechtsstreits ergangen sind .
- NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass der Steuerpflichtige --außerhalb des Anwendungsbereichs des § 176 AO-- nach dem Grundsatz von Treu und Glauben einen Anspruch auf Vertrauensschutz haben kann, wenn sich die Rechtsprechung des BFH verschärft und der Steuerpflichtige im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage Dispositionen getroffen hat .
- NV: Aus Art. 3 Abs. 1 GG lässt sich grundsätzlich kein Anspruch auf eine künftig gleichbleibende Rechtslage ableiten .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 7. Oktober 2010, Az: 10 K 52/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 176 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AOVertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
- Art. 3 Abs. 1 GG
Weitere Entscheidungen zu § 121 FGO
- BFH X R 19/21 vom 18.06.2025amtlichAnforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden; Zulässigkeit einer Schätzung nach der amtlichen Richtsatzsammlung1. Werden in einem Betrieb vorwiegend Bargeschäfte getätigt, können Mängel der Kassenführung der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen, mit der…
- BFH X R 11/21 vom 09.04.2025amtlichGünstigerprüfung gemäß § 10a Abs. 2 EStG; Reihenfolge der Rechenschritte von der tariflichen zur festzusetzenden Einkommensteuer1. Bei der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Differenz der tariflichen Einkommensteuer, die sich einerseits…
- BFH XI R 20/22 vom 23.10.2024amtlichVorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistung bei Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter1. Die Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterleistung ist entsprechend § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen, wenn der zum Vorsteuerabzug berechtigte Insolvenzschuldner…
- BFH II R 34/21 vom 10.04.2024amtlichGrunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen TreuhänderEin Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer…
- BFH II R 7/22 vom 28.02.2024amtlichMittelbare Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft ("RETT-Blocker") - Kein Vertrauensschutz1. Bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist, ist als Anteil im…
- BFH XI R 11/23 (XI R 34/20), XI R 11/23, XI R 34/20 vom 10.01.2024amtlichEuGH-Vorlage zum Aufteilungsgebot beim ermäßigten Steuersatz bei unselbständiger Nebenleistung zur Beherbergung (hier: Parkplätze)Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind Art. 24 Abs. 1 sowie Art. 98 Abs. 1 und 2 i.V.m. Anhang III…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat