3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 04.07.2012 – III B 174/11

Kindergeldberechtigung in Entführungsfällen - Keine Fiktion einer Haushaltsaufnahme - Kindeswohlgefährdung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Im Falle einer Entführung des Kindes enden dessen inländischer Wohnsitz und dessen Zugehörigkeit zum Haushalt des betroffenen Elternteils nicht "automatisch" zum "Entführungszeitpunkt" .

Leitsatz

  1. NV: Im Falle einer Entführung des Kindes enden dessen inländischer Wohnsitz und dessen Zugehörigkeit zum Haushalt des betroffenen Elternteils nicht "automatisch" zum "Entführungszeitpunkt" .
  2. NV: Lebte das Kind vor der Entführung nicht im Haushalt des von der Entführung betroffenen Elternteils, dann kann die widerrechtliche Weigerung des "entführenden" Elternteils, das Kind an den sorgeberechtigten Elternteil herauszugeben, rechtlich nicht so behandelt werden, als sei es tatsächlich zur Aufnahme des Kindes in den Haushalt des betroffenen Elternteils gekommen .
  3. NV: Der Aspekt der Kindeswohlgefährdung gehört zum Sorgerecht und Umgangsrecht, dessen Bedeutung für die Frage der Haushaltsaufnahme bereits geklärt ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 29. Juli 2011, Az: 16 K 294/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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