3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 23.03.2012 – III B 126/11

Kein Abzug von in bar geleisteten Kinderbetreuungskosten - Kein Vorabentscheidungsersuchen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Aus dem Leitsatz

NV: Es widerspricht weder Unionsrecht noch völkerrechtlichem Gewohnheitsrecht, dass Kinderbetreuungskosten nach § 4f Satz 5 EStG 2007 nicht abziehbar sind, wenn die Betreuungsaufwendungen in bar geleistet worden sind.

Leitsatz

NV: Es widerspricht weder Unionsrecht noch völkerrechtlichem Gewohnheitsrecht, dass Kinderbetreuungskosten nach § 4f Satz 5 EStG 2007 nicht abziehbar sind, wenn die Betreuungsaufwendungen in bar geleistet worden sind.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 24. Mai 2011, Az: 15 K 336/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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