BFH, Beschluss vom 22.04.2013 – III B 109/12
Aus dem Leitsatz
NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass der Anspruch auf Investitionszulage nicht zu verzinsen ist. Dies begegnet im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes keinen verfassungsrechtlichen Bedenken .
Leitsatz
NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass der Anspruch auf Investitionszulage nicht zu verzinsen ist. Dies begegnet im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes keinen verfassungsrechtlichen Bedenken .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 19. Juni 2012, Az: 3 K 1594/11, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 6 Abs. 1 S. 1 InvZulG
- § 7 InvZulG
- Art. 3 Abs. 1 GG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche