3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.04.2013 – III B 109/12

Keine Verzinsung des Investitionszulagenanspruchs

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass der Anspruch auf Investitionszulage nicht zu verzinsen ist. Dies begegnet im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes keinen verfassungsrechtlichen Bedenken .

Leitsatz

NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass der Anspruch auf Investitionszulage nicht zu verzinsen ist. Dies begegnet im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes keinen verfassungsrechtlichen Bedenken .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 19. Juni 2012, Az: 3 K 1594/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 6 Abs. 1 S. 1 InvZulG
  • § 7 InvZulG
  • Art. 3 Abs. 1 GG

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