3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 02.03.2011 – III B 106/10

Fahrtkosten bei vorübergehender Auswärtstätigkeit

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine vorübergehend aufgesuchte Ausbildungseinrichtung ist keine zweite regelmäßige Arbeitsstätte eines sich in Ausbildung befindlichen Arbeitnehmers .

Leitsatz

  1. NV: Eine vorübergehend aufgesuchte Ausbildungseinrichtung ist keine zweite regelmäßige Arbeitsstätte eines sich in Ausbildung befindlichen Arbeitnehmers .
  2. NV: Aus dem BFH-Urteil vom 18.12.2008 VI R 39/07 (BStBl II 2009, 475, BFH/NV 2009, 647) lassen sich keine Folgerungen für die Beantwortung der Frage herleiten, ob für die Beurteilung zweier Tätigkeitsstätten als regelmäßige Arbeitsstätten die Entfernung zueinander von Bedeutung ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 20. Mai 2010, Az: 2 K 1047/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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