2. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 06.10.2010 – II R 73/09

Zurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 48a BewG bei Intensivnutzung landwirtschaftlicher Betriebsflächen - Keine einschränkende Auslegung des § 48a BewG

Aus dem Leitsatz

Der Einheitswert i.S. des § 48a BewG intensiv genutzter landwirtschaftlicher Betriebsflächen ist auch dann nach Maßgabe dieser Vorschrift teilweise beim Nutzungsberechtigten zu berücksichtigen, wenn bereits der Eigentümer die Flächen intensiv genutzt hatte .

Leitsatz

Der Einheitswert i.S. des § 48a BewG intensiv genutzter landwirtschaftlicher Betriebsflächen ist auch dann nach Maßgabe dieser Vorschrift teilweise beim Nutzungsberechtigten zu berücksichtigen, wenn bereits der Eigentümer die Flächen intensiv genutzt hatte .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 5. November 2009, Az: 1 K 2250/05, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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