2. SenatNV

BFH, Urteil vom 25.04.2018 – II R 42/15

Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25. April 2018 II R 43/15 - Vergnügungsteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses in Berlin verfassungsgemäß
ECLI: DE:BFH:2018:U.250418.IIR42.15.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Der in Berlin für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit seit Januar 2011 geltende Steuersatz von 20 % des Einspielergebnisses ist verfassungsgemäß .

Leitsatz

NV: Der in Berlin für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit seit Januar 2011 geltende Steuersatz von 20 % des Einspielergebnisses ist verfassungsgemäß .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Juli 2015 6 K 6070/12 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 7. Juli 2015, Az: 6 K 6070/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 3 Abs. 1 GG
  • Art. 12 Abs. 1 GG
  • Art. 105 Abs. 2a S. 1 GG
  • § 1 Abs. 1 VergnStG BE
  • § 2 Abs. 1 VergnStG BE
  • § 4 VergnStG BE
  • § 5 VergnStG BE

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